Die Aufgabe des Neurologen ist es vor allem, eine Epilepsie oder passagere Durchblutungsstörungen des Gehirns, bspw. infolge von Gefäßverengungen (so genannte “TIAs”), nachzuweisen oder auszuschließen. In vielen Fällen ist ein EEG, eine Duplex-/Dopplersonographie der hirnversorgenden Arterien und/oder ein CCT oder Kernspintomographie des Kopfes notwendig. In anderen Fällen ist eine interdisziplinäre, vor allem internistische Abklärung nötig. Die konservative Behandlung von Epilepsien und Hirngefäßerkrankungen gehört in die Hand des Neurologen, weswegen bereits bei einem entsprechenden Verdacht eine Vorstellung angeraten wird.